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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten Erlaubnis beantragen

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.