Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
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Weiter zum Online-DienstLeistungsbeschreibung
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Verfahrensablauf
- Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
- Fischereiaufwand
- Fänge
- Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
- Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
- Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
- Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
- Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
Welche Fristen muss ich beachten?
- Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
- zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen
Anträge / Formulare
- Formulare: ja, auf dieser Seite zu finden:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos.html - Onlineverfahren möglich: ja
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_FiHpl - Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein